Ergotherapeut*in
Auf einem Blick
- Ort: Bad Mergentheim
- Bewerbungsfrist: 30.09.2026
- Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Beschäftigung: Vollzeit
- Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV Entg0-DRV
- Ausschreibungsnr.: 17-01-12-2026
Vorteile
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30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
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Betriebssportangebote
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Vermögenswirksame Leistungen
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Jahressonderzahlungen
Tätigkeitsbereich
Bad Mergentheim liegt im fränkischen Nordosten von Baden-Württemberg im lieblichen Taubertal an der "Romantischen Straße". In unserem Reha-Zentrum behandeln wir 192 stationäre Rehabilitand*innen mit psychosomatischen und psychischen Erkrankungen.
Ihre Aufgaben
Sie üben ergotherapeutische Tätigkeiten aus. Durchführen von ergotherapeutischen Einzel- und Gruppentherapien. Kompetenzzentrierte und ausdruckszentriete Gruppenangebote. Sensibilitätstraining, Belastungserprobung, Projektgruppen.
Wir erwarten
Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut*in“. Einfühlungsvermögen im Umgang mit Rehabilitand*innen. Eigenverantwortliches und zuverlässiges Arbeiten im Team.
Wir bieten
Ein kollegiales Arbeitsklima in einem engagierten Team; eine gute Work Life Balance mit familienfreundlichen Arbeitszeiten; eine leistungsgerechte Vergütung nach Tarif mit Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersvorsorge.
Hinweis
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Weitere Informationen
Bewerber'innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.